§ 1 der Straßenverkehrsordnung stellt klar, daß sich im Straßenverkehr jeder so zu verhalten hat, daß andere nicht gefährdet werden. Leider gelingt dies aus den verschiedensten Gründen nicht immer.
Täglich geschehen auf den deutschen Straßen etwa 5.000 Verkehrsunfälle, hierbei werden täglich etwa 900 Menschen verletzt. Die Frage, wer den Schaden ersetzen muß ist ebensowenig immer eindeutig und schnell zu beantworten wie die Frage, welche Schäden überhaupt entstanden und zu ersetzen sind.
Solche Fragestellungen gehören zum Bereich des Verkehrsrechts. Hierher gehören auch die gesetzlichen Vorschriften zur Fahrerlaubnis, insbesondere zur Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis oder dem Punktesystem.
Außerdem gehören hierhin alle Verkehrsregelungen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen usw. und die Vorschriften zu deren Durchsetzung und Ahndung von Verstößen.
Im Verkehrsrecht betreut Sie Frau Rechtsanwältin- und Notarin Manuela Thomas.