Bestimmte Verhalten hat der Staat in Strafgesetzen verboten. Jeder, dem vorgeworfen wird, sich gegen die Gesetze verhalten zu haben, hat das Recht, sich mit Hilfe eines Anwaltes gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Dies ist auch gut so, denn oft genug trifft der Tatvorwurf insgesamt oder zum Teil nicht zu.
Ein Strafverfahren beginnt mit den Ermittlungen, die die Polizeibeamten für die Staatsanwaltschaft durchführen. Bereits in diesem frühen Stadium empfiehlt sich die Einschaltung eines Strafverteidigers, da nur dieser Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen und so schon frühzeitig auch auf den Lauf der Ermittlungen Einfluß nehmen kann.
Im späteren gerichtlichen Verfahren unterstützt der Strafverteidiger den Angeklagten und sorgt so für eine gewisse Waffengleichheit zur Staatsanwaltschaft.
Aber auch das Opfer einer Straftat kann sich mit anwaltlicher Unterstützung als sogenannter Nebenkläger aktiv in das gegen den Täter gerichtete Strafverfahren einbringen und auf eine Verurteilung und die Durchsetzung eigener Schadensersatzansprüche hinwirken.
Seit Beginn seiner Tätigkeit ist Herr Rechtsanwalt und Notar Robert Minor als Strafverteidiger tätig. Er wahrt auch die Rechte von Opfern von Straftaten durch Vertretung im Strafprozeß als Nebenkläger.