Etwa 43% der Deutschen leben im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung. Der größere Teil unserer Bevölkerung wohnt also zur Miete. Die rechtliche Beziehung zwischen Vermieter und Mieter wird zunächst durch den Mietvertrag begründet und bestimmt.
Insbesondere zum Schutz der Mieter finden sich im Gesetz eine Reihe von Vorschriften, die regeln, was geschehen soll, wenn sich die Mietvertragsparteien nicht verständigt haben und auch bestimmen, welche Mindestrechte dem Mieter und dem Vermieter bleiben müssen.
So ist geregelt, wer wann mit welcher Frist den Mietvertrag kündigen darf, wie über Betriebskosten abzurechnen ist, welche Rechte der Mieter bei Mängeln der Wohnung, z.B. Schimmelbefall oder andere Schäden, hat usw. und welche Rechte dem Vermieter zustehen, wenn der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Das Mietrecht ist im wesentlichen Mieterschutzrecht, da das Gesetz davon ausgeht, daß der Mieter der schwächere Vertragspartner ist.
Frau Rechtsanwältin und Notarin Manuela Thomas berät und vertritt Sie als Mieter bei Problemen mit Ihrem Vermieter ebenso wie Sie als Vermieter, wenn Sie Schwierigkeiten haben, Rechte gegen Ihren Mieter durchzusetzen.