Das Handelsgesetzbuch regelt im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen von Kaufleuten und ein Handelsgewerbe betreibenden Personengesellschaften sowohl im Verhältnis zu ihren Geschäftspartnern wie auch der Gesellschafter zueinander und zur Gesellschaft. Demgegenüber befassen sich das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz und das Genossenschaftsrecht insofern mit dem Recht der Kaptialgesellschaften. Insbesondere im Zusammenhang mit Streitigkeiten innerhalb einer Gesellschaft etwa wegen der Ausrichtung des Unternehmens oder dem Ausschluß eines Gesellschafters, der Übertragung von Geschäftsanteilen oder dem Eintritt oder Ausscheiden von Gesellschaftern ist eine kompetente anwaltliche Unterstützung sinnvoll.
Herr Rechtsanwalt und Notar Robert Minor vertritt und berät Sie in allen relevanten Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechtes.