Beinahe jede dritte Ehe in Deutschland wird mittlerweile geschieden. Weil aber die gesetzlichen Bestimmungen zur Ehe und Partnerschaft bzw. eingetragenen Lebensgemeinschaft von einer lebenslangen Verbindung ausgehen und deshalb weitreichende Konsequenzen über das bloße Zusammenleben hinaus bewirken sind bei einer Trennung von Eheleuten ebenso umfangreiche Probleme zu lösen. Es ist zu entscheiden, was mit dem ehelichen Vermögen geschehen soll (Zuordnung von Haus, Wohnung und Hausrat, Unterstützung des Partners durch Unterhaltszahlung).
Vor allem aber sind Regelungen zu treffen, wenn es gemeinsame Kinder gibt. Hier muß geklärt werden, wem die elterliche Sorge zusteht, bei wem die Kinder leben, wie der Umgang des Anderen mit den Kindern gestaltet werden soll usw. Dies gilt natürlich auch bei der Trennung nicht verheirateter Paare mit Kindern.
Bereits vor Eheschließung, aber auch während einer bestehenden Ehe können vorsorgliche Regelungen für den Fall der Trennung der Eheleute getroffen werden.
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