Nach dem Tod eines Menschen sind durch die Angehörigen trotz aller Trauer eine Vielzahl von Dingen zu regeln. Neben der Organisation z.B. der Beisetzung sind vor allem Angelegenheiten, die das Vermögen, also den Nachlaß betreffen, zu klären. Die gesetzliche Regelungen zu diesem Bereich werden als Erbrecht bezeichnet.
Das Gesetz klärt, wer welchen Anteil am Nachlaß zu bekommen hat, wenn nicht der Verstorbene, der sogenannte Erblasser, selbst Regelungen hierzu z.B. durch ein Testament getroffen hat. Durch das Gesetz wird ebenfalls geregelt, unter welchen Bedingungen und mit welchem Inhalt der Erblasser Regelungen treffen kann, beispielsweise durch Testament oder Vermächtnis.
Ebenfalls sind oft Fragen zu beantworten, unter welchen Bedingungen jemand vom Erbe ausgeschlossen werden kann, wer welche Ansprüche auf Pflichtteile in welcher Höhe hat usw. Viel Streit läßt sich natürlich vermeiden, wenn der Erblasser vor seinem Tod bereits Regelungen trifft, was nach seinem Tod einmal mit seinem Vermögen geschehen soll.
In allen Fragen des Erbrechtes, sei es nach dem Erbfall bezüglich Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, sei es zu Lebzeiten bezüglich der Beratung über Möglichkeiten einer Regelung vertritt und berät Sie Frau Rechtsanwältin und Notarin Manuela Thomas.