Als "Arbeitsrecht" bezeichnet man alle juristischen Fragestellungen und gesetzlichen Regelungen, die sich mit dem Arbeitsleben befassen. Ein Arbeitsgesetzbuch, in dem alle Fragen rund um das Arbeitsverhältnis geregelt wären, gibt es in Deutschland nicht. Arbeitsrechtliche Vorschriften sind über eine Vielzahl von Gesetzen verteilt und unterliegen einem ständigen Wandel. So gehören zum Arbeitsrecht Regelungen des BGB aus dem Jahr 1900 genauso wie z.B. Regelungen des 2006 erlassenen allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
Herr Rechtsanwalt und Notar Robert Minor vertritt Sie als Fachanwalt in allen Bereichen des Arbeitsrechtes und zwar sowohl bei der Anbahnung und Begründung von Arbeitsverhältnissen, während des Bestandes von Arbeitsverträgen und selbstverständlich auch im Zusammenhang mit deren Beendigung etwa nach einer Kündigung oder im Rahmen des Abschlusses einer Aufhebungsvereinbarung.